HELPLIFE ²⁴

Kostenübernahme durch BG / GUV / Unfallkasse

Wir erstellen Ihnen jederzeit auch gern ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot! Die Kosten für unsere Kurse werden im Regelfall von der zuständigen Berufsgenossenschaft, oder Unfallkasse übernommen.

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Betriebe bei der BGW

Änderung seit dem 01.11.2017: Mitgliedsbetriebe der BGW müssen nach der Kursanmeldung, aber vor dem Kurstermin abrechnen. Wichtig: Bringen Sie das Formular als Original (keine Kopie) mit zum Kurs. Füllen Sie ein spezielles Formular auf der Website der BGW aus, drucken Sie dieses aus, um die Kostenübernahme beanspruchen zu können!

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Betriebe bei der Unfallkasse

Die Abrechnung über die Unfallkassen ist in der Regel aufwändiger als bei Berufsgenossenschaften. Wichtig ist: Sie müssen bereits vor Lehrgangsbesuch bei der zuständigen Unfallkasse anfragen (online oder per Telefon), und – je nach Unfallkasse – einen Gutschein, oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragen.

Hierzu wenden Sie sich direkt an die Abteilung „Prävention“ bei der Unfallkasse, und fragen dort nach. Der Kursgutschein (oder die Kostenübernahmebestätigung) wird dann per Post zugestellt.

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GUV

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